Kostenerstattung

Die osteopathische Behandlung in unserer Praxis wird teilweise oder ganz erstattet durch:

 

– Die private Krankenversicherung
– Die private Zusatzversicherung (Heilpraktikerleistungen)
– Die Beihilfe
– Zahlreiche gesetzliche Krankenversicherungen: hierzu benötigen Sie in den meisten Fällen eine ärztliche Verordnung für Osteopathie; genauere Informationen dazu bekommen Sie bei den jeweiligen Krankenkassen.

Die aktuelle Liste, welche gesetzliche Krankenversicherungen anteilig Osteopathie erstatten, finden Sie unter www.bv-osteopathie.de/de-kostenerstattung.html)

 

Sie können natürlich gerne auch als Selbstzahler zu uns kommen.
Über die genaue Vorgehensweise informieren wir Sie gerne.

 

Wir sind Mitglied im Verband der Osteopathen (VOD, www.osteopathie.de) und im Bundesverband Osteopathie e.V. (bvo, www.bv-osteopathie.de).

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